Die CEPT verabschiedete 1974 in Lissabon eine Empfehlung für einen Hobbyfunkbereich im 27 MHz Bereich. In Deutschland wurde die CEPT Empfehlung zum Juli 1975 von der Deutschen Bundespost umgesetzt und der CB-Funk eingeführt. Der Betrieb wurde auf 12 Frequenzen, Kanal 4 bis 15, freigegeben. Bewegliche Sprechfunkanlagen waren durch eine Allgemeingenehmigung anmelde- und gebührenfrei. Ortsfeste Anlagen mußten jedoch bei der Post angemeldet werden, die monatliche Gebühr betrug 15.- DM. Feststationen wurde ein Rufname zugeteilt. Die Modulationsart war Amplituden-Modulation. Frequenz-Modulation wurde 1978 freigegeben. 1981 kamen die Funkkanäle 1 bis 22 in FM mit 0,5 Watt hinzu. Für Feststationen wurde die Gebühr auf 10.-DM gesenkt. Die alten 12-Kanal-AM Geräte sollten ab dem 01.01.1992 verboten werden. Am 12.04.83 wurde das Anmeldeverbot für 12 Kanal Heimstationen wieder aufgehoben und 40 Kanäle FM freigegeben.
Die Gebühren für Geräte mit 40 FM Kanälen und 12 AM Kanälen 10,00

 
DM im Monat. 40 Kanal FM Feststationen 5,00 DM, 40 Kanal FM Mobilgeräte waren gebührenfrei, ebenso alte 12 Kanal Geräte. Sehr schnell wurde 1984 wieder geändert. Alle FM Geräte waren anmelde- und gebührenfrei, 40/12 Kanal Mobil- und Feststationen kosteten 5,00 DM im Monat. Für diese 5,00 DM konnten bis zu fünf Geräte betrieben werden. Diese Regelung hatte bis Mitte 1996 Bestand. Die RegTP gab zusätzlich 40 weitere Kanäle unterhalb der bisherigen 40 Kanäle frei, allerdings mit einer Einschränkung: Eine Schutzzone zu den Nachbarländern, für Feststationen 45 km und für Mobil-Stationen 25 km zum benachbarten Ausland beträgt. Innerhalb dieser Schutzzone durften die Kanäle 41 bis 80 nicht benutzt werden. 1998 wurde dann auch der digitale Betrieb im CB-Funk freigegeben. In Deutschland Packet Radio.1997 sollte eine Rufzeichenpflicht im digitalen CB-Funk eingeführt werden welche 1998 wieder zurückgezogen wurde. 2003 die Modulationsart SSB wird auf den Kanälen 5 bis 15 erlaubt.